Rechtszustand der Militärdiktatur unter Oberbefehl des Kaisers.
Zu den militärischen Rechten des Kaisers zählt die Reichsverfassung die Befugnis desselben, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Teil desselben in Kriegszustand zu erklären. Diese Bestimmung findet sich …