Was ist der ewige Bund?

Der ewige Bund ist das Verfassungsbündnis, durch dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1871 letztlich aus 25 deutschen Einzelstaaten ein souveräner Bundesstaat als Völkerrechtssubjekt geschaffen wurde.

Wer den ewigen Bund geschlossen hat, welche Einzelstaaten ihm angehören und was seine Aufgabe ist, erfahrt Ihr auf der Netzseite des Ewigen Bundes.

Netzseite Ewiger Bund