Die Armeekorpsbezirke.
Mit Ausbruch des 1. Weltkrieges wurde das Deutsche Reich von Kaiser Wilhelm II. in Belagerungszustand erklärt. Damit galt ab sofort in allen 26 Bundesstaaten das preußische Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851.
Mit der Bekanntmachung der Erklärung des Belagerungszustandes ging die vollziehende Gewalt an die Militärbefehlshaber über. Die Zivilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben den Anordnungen und Aufträgen der Militärbefehlshaber Folge zu leisten.
Im Belagerungszustand ist die Verwaltungsstruktur des Deutschen Reiches in 24 Armeekorpsbezirke unterteilt.

Zu den Seiten der Armeekorpsbezirke:
I. Armeekorpsbezirk / Königsberg i. Pr.
II. Armeekorpsbezirk / Stettin
III. Armeekorpsbezirk / Berlin – zur Korpsseite
IV. Armeekorpsbezirk / Magdeburg – zur Korpsseite
V. Armeekorpsbezirk / Posen
VI. Armeekorpsbezirk / Breslau
VII. Armeekorpsbezirk / Münster – zur Korpsseite
VIII. Armeekorpsbezirk / Coblenz – zur Korpsseite
IX. Armeekorpsbezirk / Altona – zur Korpsseite
X. Armeekorpsbezirk / Hannover – zur Korpsseite
XI. Armeekorpsbezirk / Cassel – zur Korpsseite
XII. Armeekorpsbezirk / Dresden – zur Korpsseite
XIII. Armeekorpsbezirk / Stuttgart – zur Korpsseite
XIV. Armeekorpsbezirk / Karlsruhe – zur Korpsseite
XV. Armeekorpsbezirk / Straßburg i. E.
XVI. Armeekorpsbezirk / Metz
XVII. Armeekorpsbezirk / Danzig
XVIII. Armeekorpsbezirk / Frankfurt a. M. – zur Korpsseite
XIX. Armeekorpsbezirk / Leipzig – zur Korpsseite
XX. Armeekorpsbezirk / Allenstein
XXI. Armeekorpsbezirk / Saarbrücken – zur Korpsseite
I. K. B. Armeekorpsbezirk / München – zur Korpsseite
II. K. B. Armeekorpsbezirk / Würzburg – zur Korpsseite
III. K. B. Armeekorpsbezirk / Nürnberg – zur Korpsseite