Herzlich willkommen auf der Netz-Präsenz des IV. AK-Bezirks!

Der IV. Armeekorps-Bezirk gehört seit Beginn der Wiederbelebung des Vaterländischen Hilfsdienstes zu den ersten neu-aktiven Bezirken. Er umfasst in etwa die Fläche der Provinz Sachsen im Königreich Preußen.

Durch unermüdliche Recherche- und Archivarbeit der Menschen im IV. AK-Bezirk konnte sehr schnell die Bekanntmachung des Kommandieren Generals Sixt von Armin 1914 (die juristische Grundlage) aufgespürt und gesichert werden, wonach der Kriegs- und Belagerungszustand in Kraft gesetzt wurde.

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