Berühmte Persönlichkeit im IV. AK-Bezirk.

Der Vorgänger des damaligen kommandieren Generals Sixt von Armin, war kein Geringerer als General Paul von Hindenburg – später Generalfeldmarschall. Hindenburg war nur einmal kommandierender General eines Armeekorps und das ausschließlich im IV. AK-Bezirk, mit Sitz in Magdeburg (heutige Staatskanzlei).

„Am 27. Januar 1903 – Kaisers Geburtstag – erfolgte ein Wechsel; General v. Hindenburg trat als Kommandierender General an die Spitze des IV. Armeekorps.“ … „Beim Eintreffen in Magdeburg meldete sich der Chef „Vertrauen gegen Vertrauen“ meinte Hindenburg und drückte ihm kräftig die Hand.“

Quelle Literatur: Hindenburg Denkmal für das deutsche Volk - S. 49

„Als Mensch habe ich gedacht, gehandelt und geirrt. Maßgebend in meinem Leben und Tun war für mich nicht der Beifall der Welt, sondern die eigene Überzeugung, die Pflicht und das Gewissen.“ — Paul von Hindenburg

Berühmte Persönlichkeit im IV. AK-Bezirk.
Hindenburg als Kommandierender General des IV. Armeekorps.

Selbstverständlich gibt es heute keine militärischen Einheiten mehr, welche man dem IV. Armeekorps zuordnen könnte. Der vaterländische Hilfsdienst wurde Kraft eines gültigen Gesetzes 1916 von der damaligen Reichsregierung erlassen und ist zwar dem Kaiser als obersten Befehlshaber in Kriegs- und Friedenszeiten unterstellt, er ist aber eine rein zivile Institution und ausdrücklich nicht militärisch. Aus diesem Grund sprechen wir auch von dem IV. Armeekorps-Bezirk, also lediglich einer räumlichen Einordnung.

Was der Vaterländische Hilfsdienst ist und welche Aufgaben er in der heutigen Zeit hat, finden Sie unter folgendem Link. Immer mehr Menschen erkennen ihre Pflicht und melden sich freiwillig. Denn was gibt es für ein höheres Ziel als sich für den Frieden und die Freiheit einzusetzen.

„Wenn einmal das Gesetz aufhört zu gelten, wenn sozusagen die Hülle fällt, dann wird nichts anderes übrig bleiben, als der freie Dienst freier Männer im Staate, beim Vaterlande. Dieser freie Dienst wird dann unter keinem anderen Gesetze stehen als unter dem Rechte, das sich die ganze Nation im Frieden und für den Frieden geschaffen hat.“ — Dr. Johannes Junck (Justizrat und Mitglied des Reichstags) über den Vaterländischen Hilfsdienst.

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